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Gutachten für Ihre Immobilie in Dresden

Sie benötigen ein Gutachten für Ihre Immobilie? Wir stehen Ihnen dafür als sehr erfahrenes Immobilienunternehmen gern zur Verfügung. Ob Kurzgutachten oder Vollgutachten – wir kümmern uns professionell um Ihre Anliegen und arbeiten seit über 20 Jahren mit den besten vereidigten Gutachtern in Dresden zusammen. Sie haben Fragen oder wünschen eine unverbindliche Beratung zu einem Immobiliengutachten? Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihnen Ihre Fragen. Sie erreichen uns unter 035181152300 - täglich von 8:00 bis 21:00 Uhr (auch am Wochenende) - oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@lessmann-wagner.de.

Mit Leßmann & Wagner zum Immobiliengutachten in Dresden und Umgebung

Mit Leßmann & Wagner haben Sie den perfekten Ansprechpartner an Ihrer Seite, wenn es um alle Themen rund um Immobilien im Raum Dresden geht. Unser Leistungsspektrum schließt auch Kooperationen mit Immobiliengutachtern für das Erstellen von Gutachten ein – doch wann brauchen Sie eigentlich eine sogenannte „Ermittlung des Verkehrswerts“? Allgemein zusammengefasst lässt sich sagen, dass steuerliche, rechtliche oder aber versicherungsrelevante Gründe der Anlass sein können.

Möchten Sie eine Immobilie verkaufen, dann führt ohnehin kein Weg daran vorbei, ihren exakten Wert zu kennen. Als Experte auf dem Dresdner Markt schätzen wir Ihr Objekt realistisch und verlässlich unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Angebot-Nachfrage-Situation ein. Von unserem Service sind Eigentumswohnungen, Häuser sowie Grundstücke eingeschlossen.

Des Weiteren rücken Gutachten bei den folgenden Szenarien auf den Plan:

  • für Vermögensaufteilung bei Scheidungsfällen
  • bei Erbschaften, um die vom Finanzamt auf Grundlage des Immobilienwerts festgelegte Erbschaftssteuer zu überprüfen
  • um bei Erbauseinandersetzungen das Erbe unter der Erbengemeinschaft aufzuteilen
  • es muss die Schadenshöhe eines Sturms oder Brandes auf Basis des Immobilienwerts beziffert werden
Immobilien Gutachten Dresden

Aktuelle Bewertungen - was unsere Kunden über uns sagen:

Qualitätssiegel makler-empfehlung.de für Leßmann & Wagner Immobilienmakler GmbH
Erfahrungen & Bewertungen zu Leßmann & Wagner Immobilienmakler Dresden GmbH
Urkunde makler-empfehlung.de für Leßmann & Wagner Immobilienmakler GmbH 2019
Urkunde makler-empfehlung.de für Leßmann & Wagner Immobilienmakler GmbH 2020
Leßmann & Wagner Urkunde ImmoScout 24 Experte 2022

Benötigen Sie ein Gutachten für Ihre Immobilie in Dresden?

Gern erstellen wir ein Kurzgutachten selbst oder vermitteln Sie für ein Vollgutachten an einen Sachverständigen weiter. Hinterlassen Sie uns dafür bitte Ihre Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Natürlich können Sie uns auch direkt anrufen, oder Sie senden uns eine E-Mail. Sie erreichen uns unter Telefon: 035181152300 oder info@lessmann-wagner.de Wir freuen uns auf Sie. Ihre Charlott Leßmann.

Ich stimme zu, dass die Lessmann & Wagner GmbH, Königsbrücker Str. 61 in 01099 Dresden, meine Daten speichert und mich wegen der Erstellung eines Gutachtens für eine Immobilie per Telefon kontaktieren darf. Diese Zustimmung kann ich widerrufen. Der Datenschutzerklärung stimme ich zu.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden uns in den nächsten 24 Stunden bei Ihnen melden.
Ihre Charlott Leßmann.

Die Grundlagen für die Erstellung eines Gutachtens

Das Ziel eines Gutachtens ist das Bestimmen des Verkehrswertes einer Immobilie. Und dieser wird im §194 des Baugesetzbuches definiert. Darunter ist laut Definition der Preis zu verstehen, der sich im gewöhnlichen Geschäftsjahr und zum Zeitpunkt der Ermittlung ohne das Berücksichtigen persönlicher oder außergewöhnlicher Verhältnisse erzielen ließe. So weit die Erklärung. Welche Kriterien ganz genau auf das Gutachten Einfluss nehmen, zeigen wir Ihnen hier auf.

Bodenrichtwert

  • Basis für die Wertermittlung
  • beschreibt den Wert für einen Quadratmeter unbebauten Boden

Gesamtzustand der Immobilie

  • Bausubstanz ist zu prüfen
  • Qualität von Rohren, Leitungen, elektrischen Anlagen
  • eventuell vorhandene Außenanlagen (z.B. Gartenbereich, Pkw-Stellplätze, Garagenkomplex)

energetischer Zustand

  • Dämmung von Dach und Außenwänden
  • Energieausweis als essenzielles Dokument

Lage

  • Nachfrage nach Immobilien in der Region
  • vorhandene Verkehrsanbindungen, Einkaufsmöglichkeiten, Kulturangebot etc

Erschließungsgrad

  • ist das Objekt an das Wassersystem, das Stromnetz angeschlossen und sind Telefonleitungen verfügbar?

eventuelle Altlasten

  • im Grundbuch eingetragene Altlasten haben negative Auswirkungen auf den Wert

Marktsituation

  • allgemeine Situation des regionalen Immobilienmarktes

Grundsätzlich wird bei der Erstellung eines Gutachtens in zwei Formen unterschieden. Um diese soll es im nun folgenden Menüpunkt gehen.

Kurzgutachten vs. Vollgutachten: Wann greift welcher Typ?

Ein Kurzgutachten ist in unserem Service für Sie inbegriffen und somit erstellen wir dieses für Sie kostenlos. Kompakt auf wenige Seiten zusammengefasst argumentieren wir darin, wodurch sich der aufgerufene Wert eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ergibt. Ein größerer Aufwand ist mit dem Vollgutachten verbunden, welches alternativ auch als Verkehrswertgutachten, seltener auch als Langgutachten bezeichnet wird. Mehr über die Unterschiede beider Verfahren vermittelt Ihnen die nachstehende Übersicht.

Kurzgutachten

  • kompakte Bewertung einer Immobilie unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren
  • einige wertbeeinflussende Unterlagen wie Lageplan, Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung fließen nicht ein

vollkommen ausreichend für:

Verkauf einer Immobilie
geplanten Kauf einer Immobilie
rein informelles Interesse
Wertbestimmung im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung oder Erbschaft ohne Rechtsstreitigkeiten

Vollgutachten

  • hat auch vor Gericht Bestand
  • umfangreichstes Verfahren, um eine Immobilie konkret zu bewerten
  • für Rechtsstreitigkeiten und offizielle Anlässe vonnöten
  • beinhaltet u.a. auch Wirtschaftlichkeit, Grundbuchauszug, Baupläne, Verträge etc.

erforderlich für:

Feststellung eines Betriebsvermögens
Aufdecken stiller Reserven bei einer Betriebsauflösung
Zwangsversteigerungen
Scheidungen / Erbschaften mit Rechtsstreitigkeiten
Prüfen der vom Finanzamt aufgerufenen Erbschafts- / Schenkungssteuer
Immobilien Gutachten Dresden

Gern fertigen wir für Sie ein Kurzgutachten an, wenn Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück verkaufen möchten. Umgekehrt erstellen wir eine solche Immobilienbewertung selbstverständlich auch dann, wenn Sie Interesse an einem bestimmten Objekt haben. Für das Vollgutachten sind vereidigte Sachverständige verantwortlich, an die wir Sie bei Bedarf vermitteln.


FAQ Immobiliengutachten

Die Gründe, warum ein Immobiliengutachten benötigt wird, können vielschichtig sein. Von der Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung über Erbschaften bis hin zum Feststellen einer Schadenshöhe – diese und zahlreiche weitere Szenarien sind denkbar. Und dabei wird noch in zwei Formen unterschieden: Um Ihr Kurzgutachten kümmern wir uns gern und professionell. Benötigen Sie ein Vollgutachten, helfen wir Ihnen unkompliziert dabei, einen vereidigten Sachverständigen auszumachen. Die wichtigsten Fragen zum Thema Immobiliengutachten beantworten wir aber schon einmal hier.

  • Wann benötige ich ein Vollgutachten für meine Immobilie?

    Ein Vollgutachten für die Immobilie ist immer dann erforderlich, wenn der Wert des Objekts im Rahmen eines rechtlichen Prozesses bekannt sein muss. Es kann etwa im Falle von Erbschaften, Schenkungen oder Scheidungen auf den Plan rücken. Mit einem Vollgutachten lässt sich der aktuelle Wert eines Objekts präzise festlegen, da alle Kriterien berücksichtigt werden, die Einfluss darauf nehmen. Es ist gerichtstauglich und wird von Behörden sowie Kreditgebern anerkannt. Typische Szenarien, bei denen ein Vollgutachten erforderlich ist, sind:

    • Scheidungen, Rechtsstreitigkeiten
    • Reduzieren einer Erbschafts- oder Schenkungssteuer
    • Renditeprognose für Investoren
    • Beleihung von Grundstücken
    • Kauf / Verkauf einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie

  • Wann reicht ein Kurzgutachten für meine Immobilie?

    Ein Kurzgutachten genügt vollkommen, wenn der klassische Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie vorgesehen ist – vor allem, wenn dazu ein Makler beauftragt wurde. Ebenso erweist es sich bei einer außergerichtlichen Einigung im Scheidungsfall ober bei einer Erbschaft als ausreichend. Letztlich empfiehlt sich das Kurzgutachten auch schlichtweg für die Vermögensübersicht. Zusammenfassend lässt sich sagen: Sofern keine Behörden involviert sind und es sich um eine außergerichtliche Angelegenheit handelt, reicht immer dieser Gutachten-Typ aus.

  • Wer erstellt ein Vollgutachten?

    Ein gerichtsfestes Vollgutachten erstellt ein vereidigter Sachverständiger. Das kann einerseits ein öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliengutachter sein. Er wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und ernannt. Die andere Möglichkeit ist es, einen staatlich anerkannten Immobiliengutachter zu beauftragen. Auch er hat ein IHK-Zertifikat vorzuweisen, ist jedoch zusätzlich noch dazu befugt, Gutachten für öffentliche Einrichtungen und Behörden anzufertigen.

  • Ist die Überprüfung eines Immobiliengutachtens möglich?

    Es ist immer möglich, ein Immobiliengutachten prüfen und gegebenenfalls auch aktualisieren zu lassen. Handelt es sich indes um ein älteres Dokument, dann empfiehlt sich eher das Erstellen eines neuen Gutachtens.