Sie benötigen ein Gutachten für Ihre Immobilie? Wir stehen Ihnen dafür als sehr erfahrenes Immobilienunternehmen gern zur Verfügung. Ob Kurzgutachten oder Vollgutachten – wir kümmern uns professionell um Ihre Anliegen und arbeiten seit über 20 Jahren mit den besten vereidigten Gutachtern in Dresden zusammen. Sie haben Fragen oder wünschen eine unverbindliche Beratung zu einem Immobiliengutachten? Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihnen Ihre Fragen. Sie erreichen uns unter 035181152300 - täglich von 8:00 bis 21:00 Uhr (auch am Wochenende) - oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@lessmann-wagner.de.
Mit Leßmann & Wagner haben Sie den perfekten Ansprechpartner an Ihrer Seite, wenn es um alle Themen rund um Immobilien im Raum Dresden geht. Unser Leistungsspektrum schließt auch Kooperationen mit Immobiliengutachtern für das Erstellen von Gutachten ein – doch wann brauchen Sie eigentlich eine sogenannte „Ermittlung des Verkehrswerts“? Allgemein zusammengefasst lässt sich sagen, dass steuerliche, rechtliche oder aber versicherungsrelevante Gründe der Anlass sein können.
Möchten Sie eine Immobilie verkaufen, dann führt ohnehin kein Weg daran vorbei, ihren exakten Wert zu kennen. Als Experte auf dem Dresdner Markt schätzen wir Ihr Objekt realistisch und verlässlich unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Angebot-Nachfrage-Situation ein. Von unserem Service sind Eigentumswohnungen, Häuser sowie Grundstücke eingeschlossen.
Des Weiteren rücken Gutachten bei den folgenden Szenarien auf den Plan:
Gern erstellen wir ein Kurzgutachten selbst oder vermitteln Sie für ein Vollgutachten an einen Sachverständigen weiter. Hinterlassen Sie uns dafür bitte Ihre Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Natürlich können Sie uns auch direkt anrufen, oder Sie senden uns eine E-Mail. Sie erreichen uns unter Telefon: 035181152300 oder info@lessmann-wagner.de Wir freuen uns auf Sie. Ihre Charlott Leßmann.
Das Ziel eines Gutachtens ist das Bestimmen des Verkehrswertes einer Immobilie. Und dieser wird im §194 des Baugesetzbuches definiert. Darunter ist laut Definition der Preis zu verstehen, der sich im gewöhnlichen Geschäftsjahr und zum Zeitpunkt der Ermittlung ohne das Berücksichtigen persönlicher oder außergewöhnlicher Verhältnisse erzielen ließe. So weit die Erklärung. Welche Kriterien ganz genau auf das Gutachten Einfluss nehmen, zeigen wir Ihnen hier auf.
Grundsätzlich wird bei der Erstellung eines Gutachtens in zwei Formen unterschieden. Um diese soll es im nun folgenden Menüpunkt gehen.
Ein Kurzgutachten ist in unserem Service für Sie inbegriffen und somit erstellen wir dieses für Sie kostenlos. Kompakt auf wenige Seiten zusammengefasst argumentieren wir darin, wodurch sich der aufgerufene Wert eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ergibt. Ein größerer Aufwand ist mit dem Vollgutachten verbunden, welches alternativ auch als Verkehrswertgutachten, seltener auch als Langgutachten bezeichnet wird. Mehr über die Unterschiede beider Verfahren vermittelt Ihnen die nachstehende Übersicht.
Gern fertigen wir für Sie ein Kurzgutachten an, wenn Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück verkaufen möchten. Umgekehrt erstellen wir eine solche Immobilienbewertung selbstverständlich auch dann, wenn Sie Interesse an einem bestimmten Objekt haben. Für das Vollgutachten sind vereidigte Sachverständige verantwortlich, an die wir Sie bei Bedarf vermitteln.
Die Gründe, warum ein Immobiliengutachten benötigt wird, können vielschichtig sein. Von der Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung über Erbschaften bis hin zum Feststellen einer Schadenshöhe – diese und zahlreiche weitere Szenarien sind denkbar. Und dabei wird noch in zwei Formen unterschieden: Um Ihr Kurzgutachten kümmern wir uns gern und professionell. Benötigen Sie ein Vollgutachten, helfen wir Ihnen unkompliziert dabei, einen vereidigten Sachverständigen auszumachen. Die wichtigsten Fragen zum Thema Immobiliengutachten beantworten wir aber schon einmal hier.
Ein Vollgutachten für die Immobilie ist immer dann erforderlich, wenn der Wert des Objekts im Rahmen eines rechtlichen Prozesses bekannt sein muss. Es kann etwa im Falle von Erbschaften, Schenkungen oder Scheidungen auf den Plan rücken. Mit einem Vollgutachten lässt sich der aktuelle Wert eines Objekts präzise festlegen, da alle Kriterien berücksichtigt werden, die Einfluss darauf nehmen. Es ist gerichtstauglich und wird von Behörden sowie Kreditgebern anerkannt. Typische Szenarien, bei denen ein Vollgutachten erforderlich ist, sind:
Ein Kurzgutachten genügt vollkommen, wenn der klassische Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie vorgesehen ist – vor allem, wenn dazu ein Makler beauftragt wurde. Ebenso erweist es sich bei einer außergerichtlichen Einigung im Scheidungsfall ober bei einer Erbschaft als ausreichend. Letztlich empfiehlt sich das Kurzgutachten auch schlichtweg für die Vermögensübersicht. Zusammenfassend lässt sich sagen: Sofern keine Behörden involviert sind und es sich um eine außergerichtliche Angelegenheit handelt, reicht immer dieser Gutachten-Typ aus.
Ein gerichtsfestes Vollgutachten erstellt ein vereidigter Sachverständiger. Das kann einerseits ein öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliengutachter sein. Er wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und ernannt. Die andere Möglichkeit ist es, einen staatlich anerkannten Immobiliengutachter zu beauftragen. Auch er hat ein IHK-Zertifikat vorzuweisen, ist jedoch zusätzlich noch dazu befugt, Gutachten für öffentliche Einrichtungen und Behörden anzufertigen.
Es ist immer möglich, ein Immobiliengutachten prüfen und gegebenenfalls auch aktualisieren zu lassen. Handelt es sich indes um ein älteres Dokument, dann empfiehlt sich eher das Erstellen eines neuen Gutachtens.